News für den Kontrolleur CSV

Kontrollbescheinigung muss/soll NICHT unterschrieben werden!

Die Kontrollbescheinigung die nach einer abgeschlossenen Kontrolle im E-Flex generiert wird, muss/soll NICHT unterschrieben werden. Da das Login dem Kontrolleur persönlich zugeordnet ist und durch ein Passwort (sollte vertraulich behandelt werden!) geschützt ist, gilt das Login als digitale Unterschrift.

Damit es in Zukunft einheitlich ist und bei Kontrollbehörden keine Unsicherheiten entstehen, bitten wir euch die Kontrollbescheinigungen nicht zu unterschreiben.

Das neue Reglement für Kontrolleure CSV ist endlich da!

Nun ist es endlich soweit und das Reglement für Kontrolleure CSV wurde überarbeitet und kann nachfolgend heruntergeladen werden.

ERFA-Fachtagungen CSV

Die nächsten ERFA-Fachtagungen CSV finden an folgenden Tagen in Wangen an der Aare statt:

  • Mittwoch, 19. März 2025
  • Mittwoch, 21. Mai 2025
  • Mittwoch, 12. November 2025

Anmeldung hier

Die Kontrollbescheinigung (PDF) ist an den Kunden abzugeben!

Leider kursieren Gerüchte, dass die Kontrollbescheinigung nicht an den Kunden abgegeben werden muss.
Dies ist NICHT korrekt!

Laut asa Richtlinie Nr. 6 hat der Kunde die Kontrollbescheinigung mitzuführen, das heisst er benötigt zumindest das PDF. Es wird weiterhin empfohlen, einen Ausdruck im Fahrzeug mitzuführen.
Text der Richtlinie Nr. 6, Seite 28:

asa Richtlinie Nr. 6

Deshalb bitten wir euch unbedingt das PDF der Kontrollbescheinigung nach abgeschlossener Kontrolle im E-Flex herunterzuladen und dem Kunden zuzusenden oder am besten zusätzlich auszudrucken.
Die Abfrage nach der Seriennummer der Vignette ist lediglich ein zusätzliches Tool und ersetzt NICHT die Kontrollbescheinigung.

Neue Kontrollbescheinigung «E-Flex»

Informationen zur Umstellung auf das elektronische Kontrollformular E-Flex finden Sie hier. Informationen zur neuen Kontrollbescheinigung finden Sie in folgendem Dokument.