Kontrolleur CSV (Camping, Schiff & Veranstaltung)

Ausbildung zum Flüssiggaskontrolleur CSV

Ausbildung Kontrolleur CSV

Camping / Schiff / Veranstaltung

Kurs
Grundwissen
Prüfung
Grundwissen
Kurs
Kontrolle
Theorie
Prüfung
Kontrolle
Theorie
Kurs
Geräte
Prüfung
Geräte
Kurs
Kontrolle
Praxis
Prüfung
Kontrolle
Praxis
Mindestens alle 5 Jahre eine ERFA-Fachtagung CSV

Informationen zur Ausbildung

Es gilt folgendes:

  • Es dürfen nur Personen Flüssiggasinstallationen kontrollieren, welche dafür ausreichende Kenntnisse nachweisen können, d.h. geprüft sind. Die Prüfungen sind obligatorisch.
  • Die Zulassung des Arbeitskreises LPG ist personenbezogen und kann nicht auf weitere Personen im Betrieb übertragen werden.
  • Die Ausbildung zum Kontrolleur CSV umfasst den Camping-, Schiff- und Veranstaltungsbereich.
  • Die Geltungsdauer der Zulassung ist auf 5 Jahre beschränkt. Sie verlängert sich nach Besuch einer ERFA-Fachtagung CSV um 5 Jahre.

Eine Zulassung setzt das Bestehen der nachfolgende Prüfungen voraus:

  • Prüfung Grundwissen
  • Prüfung Kontrolle Theorie
  • Prüfung Kontrolle Geräte
  • Prüfung Kontrolle Praxis

Die dazugehörigen Kursbesuche werden vom Arbeitskreis LPG empfohlen, um sich ausreichend und gezielt auf die Prüfungen vorzubereiten.

Auf dem Kontrolleur CSV aufbauende Ausbildungen

Flüssiggasanlagen
5 Sie dürfen nur von Personen erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden, die ausreichende Kenntnisse nachweisen können.
(VUV Art. 32 c Absatz 5)

Um Flüssiggasanlage in Campingfahrzeugen und Schiffen (Sportbooten) konform erstellen zu dürfen, ist mindestens der Zusatzkurs für geprüfte Kontrolleure CSV von caravaningsuisse zu besuchen und die vom Arbeitskreis LPG erforderlichen Prüfungen (Theorie CS und Installation CS) zu bestehen.

Der Kurs wird von caravaningsuisse angeboten. Anschliessend an den Kurs werden die Prüfungen «Theorie CS» und «Installation CS» vom Arbeitskreis LPG durchgeführt. 

Die Anmeldung zum Kurs (inkl. Prüfung) ist auf der Homepage von caravaningsuisse zu erfolgen.

Gastanks und Gastanks in Flaschenform (Gastankflaschen) dürfen nur im Fahrzeug genutzt und vom Nutzer selbst befüllt werden, wenn diese Fachgerecht eingebaut und im Fahrzeugausweis eingetragen sind.
Die Strassenverkehrsämter akzeptieren den Einbau nur wenn ein entsprechende Nachweis für den konformen Einbau vorliegt.
Dies kann durch ein Gutachten der FAKT, dem DTC, oder einer Einbaubescheinigung eines vom Arbeitskreis LPG zugelassenen Einbauer für Gastanks erfolgen.

Kontrolleure CSV haben die Möglichkeit die Zulassung als Einbauer zu erlangen indem Sie den Kurs von caravaningsuisse absolvieren und die dazugehörige Prüfung des Arbeitskreis LPG bestehen.

Die Anmeldung zum Kurs (inkl. Prüfung) ist auf der Homepage von caravaningsuisse zu erfolgen.

Kursinformationen

  • Der Kurs Grundwissen wird von suissetec (Kategorie: Flüssiggaskurs) angeboten.
  • Die Kurse Kontrolle Theorie, Kontrolle Praxis und Geräte werden von caravaningsuisse angeboten.
  • Der Kurs Einbau Gastank und Gastankflaschen wird von caravaningsuisse angeboten.
  • Die Anmeldung für die ERFA-Fachtagung CSV erfolgt über das untenstehende Formular.

Alle Kurse beinhalten automatisch die Anmeldung zur Prüfung, eine separate Anmeldung ist nicht notwendig!

Nachprüfungen oder Prüfungen ohne Kursbesuch sind hier auf der Seite anzumelden.

Anmeldungen / Ausweisbestellung

Downloads

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